Teilhabe in benachteiligten Lebenslagen
Wir möchten Sie dabei unterstützen die Lebenssituation und Bedarfe von werdenden Eltern und Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 10 Jahren in benachteiligten Lebenslagen stärker in das Blickfeld kommunaler Politik und Verwaltung zu stellen. Zudem möchten wir Sie darin begleiten, Beteiligungsvorhaben zielgerichtet umzusetzen, die Adressat:innen eine Stimme geben und ihnen Möglichkeit der Mitwirkung eröffnen.
Strategie-Workshops für Jugenddezernent:innen und Jugendamtsleiter:innen
Am 3. und 4. Juli 2025 kamen rund 40 Leitungskräfte westfälisch-lippischer Jugendämter und Dezernate zu einem Strategieworkshop im FACTORY HOTEL in Münster zusammen. Ziel der Veranstaltung war es, die Situation von werdenden Eltern und Familien mit Kindern in benachteiligten Lebenslagen in den Blickpunkt von Politik und Verwaltung zu stellen sowie Handlungsoptionen und konkrete strategische Absatzpunkte der Kinder- und Jugendhilfe zur Begleitung und Unterstützung dieser Zielgruppe zu erarbeiten.
Ausgangspunkt war die gemeinsame Feststellung: Die Lebensrealitäten junger Familien in belasteten sozialen Lagen finden noch immer zu wenig Gehör in kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen.
Genau hier setzt das Förderprojekt des LWL-Landesjugendamts Westfalen an. Es will Jugendämter dabei unterstützen, die Perspektiven und Bedarfe werdender Eltern sowie von Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 10 Jahren sichtbarer zu machen – und ihre Anliegen stärker im Fokus kommunaler Steuerung zu verankern. Der Anspruch, Adressat:innen nicht nur „mitzudenken“, sondern ihnen eine echte Stimme zu geben und ihnen Mitbestimmung zu ermöglichen, zieht sich dabei wie ein roter Faden durch das von der Auridis-Stiftung geförderte Projekt. Beteiligung darf nicht zur symbolischen Geste verkommen – sie muss Ausgangspunkt und Grundvoraussetzung jeder ernst gemeinten Teilhabe sein.
Dass dies in der Praxis mitunter sperrig ist, wurde im Workshop nicht ausgeklammert, sondern bewusst aufgegriffen.
Mit Prof. Dr. Karin Böllert (Universität Münster) und Prof. Dr. Markus Nikola Sauerwein (TU Dortmund) begleiteten zwei profilierte Wissenschaftler:innen den Workshop. Ihre Beiträge lieferten fundierte Impulse zu den fachlichen Erfordernissen und strukturellen Barrieren gelingender Beteiligung.
Ergänzt wurde die Perspektive durch die Expertise der LWL-Fachberaterinnen Dr. Monika Weber und Dr. Silke Karsunky, die vor dem Hintergrund der aus dem SGB VIII abgeleiteten Ziele und Aufträge der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich Förderung von Teilhabe und Partizipation die kommunale Praxis in den Blick nahmen.
In zwei intensiven Workshop-Phasen arbeiteten die Teilnehmenden in Kleingruppen an der Frage, wie eine integrierte kommunale Gesamtstrategie zur Förderung von Teilhabe konkret ausgestaltet werden könnte.
Die anstehenden Kommunalwahlen im Herbst 2025 bildeten dabei einen passenden Anlass, um sich der Frage zu widmen, wie politische Aufmerksamkeit für die Anliegen von Familien systematisch erzeugt werden kann – jenseits wohlmeinender Einzelinitiativen. Der Workshop machte deutlich: Teilhabe braucht Struktur, Haltung und strategische Klarheit. Und sie beginnt damit, statt über Familien zu sprechen, mit ihnen zu sprechen und ihnen zuzuhören – konsequent, ehrlich und auf Augenhöhe.
Fachliche Begleitung und finanzielle Förderung von Beteiligungsprozessen
Im Rahmen des Projektes „Förderung von Beteiligungsprozessen für Familien und Kinder in benachteiligten Lebenslagen“ können Sie Ihr Partizipationsvorhaben mit fachlicher und finanzieller Unterstützung realisieren.
Zwölf Träger der öffentlichen Jugendhilfe aus Westfalen-Lippe können sich mit bereits geplanten oder noch zu planenden Beteiligungsprozessen bewerben, die 2025 starten. Sie werden bei der Entwicklung und Umsetzung von konkreten Beteiligungsprozessen durch die LWL-Fachberatung sowie eine passgenaue Expertise externer Referent:innen über die Dauer von maximal 18 Monaten begleitet und in ihrer Tätigkeit unterstützt.
Beschreibung des Förderprojektes
Inhalte: Entwicklung und Durchführung von Beteiligungsprojekten vor Ort zur Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten von werdenden Eltern und Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 10 Jahren in benachteiligten Lebenslagen
Projektkommunen: Mit ihren Konzeptideen konnten sich die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendämter aus dem Kreis Lippe, den kreisfreien Städten Bochum, Dortmund und Münster sowie der kreisangehörigen Jugendämter der Städte Ahlen, Bad Oeynhausen, Dülmen, Gütersloh, Herford, Kamen, Unna und Menden gegen zahlreiche Bewerber durchsetzen. Alle Projektstandorte werden in den kommenden 14 Monaten Bausteine zur Partizipation von jungen Menschen und deren Eltern konzipieren und umsetzen.
Fachliche Begleitung: individuelle Beratung (2-3 Termine Inhouse oder digital) sowie drei begleitende Fortbildungsworkshops
Sachkostenbudget: 10.000,-€ für das Beteiligungsvorhaben zur Verwendung bspw. für Veranstaltungen oder spezifische Beteiligungstools
Förderzeitraum: 01.03.2025 - 30.06.2026
Gegenstand der Vorhaben zur Beteiligung
Gegenstand der Beteiligungsvorhaben können Planungsprozesse neuer Angebote oder Weiterentwicklung- und Evaluationsprozesse bestehender Angebote sein. Fachlich begleitet und gefördert werden Beteiligungsvorhaben, die sich noch nicht in der Umsetzung befinden. Das geplante oder noch zu planende Beteiligungsvorhaben ist innerhalb des Projektzeitraums 01.03.2025 bis 30.06.2026 umzusetzen.
Das Beteiligungsvorhaben muss sich auf die Zielgruppe von werdenden Eltern und Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 10 Jahren in benachteiligten Lebenslagen, beispielsweise aufgrund ökonomischer, gesundheitlicher, kultureller, sozialer und bildungsbezogener Einschränkungen, beziehen. Dabei kann auch nur eine Teilzielgruppe innerhalb dieser Altersspanne adressiert werden. Gefördert werden Vorhaben, die vor Ort Adressat:innen unmittelbar eine Stimme geben und ihnen Möglichkeiten der Mitwirkung eröffnen.
Das Beteiligungsvorhaben ist durch die Teilnahme eines internen oder externen (Kooperations-)Partners oder mehrerer (Kooperations-)Partner abzusichern. D.h. Voraussetzung ist die Teilnahme im Tandem bzw. Tridem. Nach Möglichkeit sollen Jugendhilfeplaner:innen/ Koordinator:innen/ Fachkräfte aus dem jeweiligen Arbeitsbereich und ggf. auch Leitung gemeinsam teilnehmen. Die Auswahl des Partners ist den Kommunen freigestellt.
Beispiele:
- Planung eines neuen Angebots: Wie erfahre ich mehr über die Interessen und Bedarfe von Familien in benachteiligten Lebenslagen?
- Adressierung von Zielgruppen: Wie kann ich die Zugänge zu meinem Angebot gestalten, um Familien in benachteiligten Lebenslagen zu erreichen?
- Evaluation eines Angebots: Wie beurteilen Familien in benachteiligten Lebenslagen mein Angebot?
- Weiterentwicklung eines Angebots: Welche Ideen zur Weiterentwicklung des Angebots äußern Familien in benachteiligten Lebenslagen?
- Neue Standortsuche: Wie sollte der neue Standort für mein Angebot beschaffen sein, damit Familien in benachteiligten Lebenslagen erreicht werden?
- Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit: Inwiefern kennen Familien in benachteiligten Lebenslagen mein Angebot?
Hinweise zum Förderverfahren
Höhe und Einsatz der Fördermittel:
Den projektteilnehmenden Kommunen steht ein Sachkostenbudget in Höhe von max. 10.000,-€ zur Verfügung. Dieses kann im Rahmen der Planung, Umsetzung und Auswertung des Beteiligungsvorhabens verwendet werden. Bewerbungen zur Teilnahme an dem Förderprojekt können von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe in Westfalen-Lippe gestellt werden. Diese sind zugleich Zuwendungsempfänger des zur Verfügung gestellten Sachkostenbudgets in Höhe von max. 10.000,-€.
Fördermittel können insbesondere eingesetzt werden für:
- Honorare für Moderation/Vorträge (inklusive Reisekosten)
- Raummiete
- Bewirtungskosten
- Materialkosten (z. B. projektbezogene Verbrauchsgüter)
- Akquise, Öffentlichkeitsarbeit (auch z. B. Gutscheine o. ä.)
- Honorar-/Werkverträge für externe Dienstleistungen
Abruf der Fördermittel:
Das Sachkostenbudget kann während des Projektzeitraums vom 01.03.2025 bis 30.06.2026 von den Kommunen frei wählbar entweder als Gesamtbetrag oder in Teilbeiträgen abgerufen werden.
Hierfür ist das folgende Formular zu verwenden:
Weitere Teilnahmevoraussetzungen:
Die an dem Beteiligungsvorhaben mitwirkenden Tandems/Tridems sagen ihre Teilnahme an den drei geplanten Fortbildungs- und Austauschformaten zu, die das LWL-Landesjugendamt Westfalen für die Gruppe der Projektkommunen kostenfrei im Rahmen des Förderzeitraums organisiert.
Darüber hinaus wird von einer Bereitschaft zur Mitwirkung an Transferveranstaltungen/-produkten zur Bekanntmachung der Projektergebnisse im Rahmen der Projektabschlussphase im Jahr 2026 ausgegangen.
Abschlussveranstaltung
Um eine gute Kommunikation der Ergebnisse zu gewährleisten, ist zusammenführend und den Projektzeitraum abschließend eine Fachveranstaltung mit Tagungs- und Projektdokumentation geplant.
Im Rahmen dieser Tagung, die in Kooperation mit dem LVR-Landesjugendamt Rheinland stattfindet, werden die aus dem Projekt gewonnenen Erkenntnisse allen 186 Jugendamtsbezirken in NRW zur Verfügung gestellt.
Inhalte: Darstellung der Projektergebnisse, Wissenstransfer, Austausch bewährter Praktiken
Zielgruppe: Interessierte Fachkräfte von Jugendämtern aus NRW, Projektkommunen, Fachöffentlichkeit
Form: Abschlusstagung mit Fachvorträgen und Präsentationen weiterer Projekte
Termin: vsl. Mitte des Jahres 2026
Anmeldung (derzeit noch nicht möglich)