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Teilhabe in benachteiligten Lebenslagen

Wir möchten Sie dabei unterstützen die Lebenssituation und Bedarfe von werdenden Eltern und Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 10 Jahren in benachteiligten Lebenslagen stärker in das Blickfeld kommunaler Politik und Verwaltung zu stellen. Zudem möchten wir Sie darin begleiten, Beteiligungsvorhaben zielgerichtet umzusetzen, die Adressat:innen eine Stimme geben und ihnen Möglichkeit der Mitwirkung eröffnen.

 

 

Unsere Module im Überblick

  • Strategie-Workshops für Jugenddezernent:innen und Jugendamtsleiter:innen
  • Fachliche Begleitung von Beteiligungsprozessen vor Ort, inklusive drei Fortbildungsmodulen und einem Sachkostenbudget von 10.000,-€
  • Abschlussveranstaltung zum Wissenstransfer

Strategie-Workshops für Jugenddezernent:innen und Jugendamtsleiter:innen

Angesichts der erheblichen Herausforderungen und Belastungen den gegenwärtig die Kinder- und Jugendhilfe ausgesetzt ist sowie mit Blick auf die Kommunalwahlen im Herbst 2025 ist eine entsprechende strategische Ausrichtung bedeutsam.

Wir wollen Sie dabei unterstützen eine Gesamtstrategie zur Beteiligung von Familien in benachteiligten Lebenslagen zu entwickeln und somit besser die Sorgen, Bedürfnisse und Interessen von Familien in den politischen Diskurs einbringen zu können.

Inhalte: Entwicklung einer Gesamtstrategie zur Beteiligung von Familien in benachteiligten Lebenslagen

Zielgruppe: Jugenddezernent:innen und Jugendamtsleiter:innen im Zuständigkeitsbereich Westfalen-Lippe

Form: Zwei jeweils 2-tägige Fortbildungen (in unterschiedlichen Regionen) mit theoretischen Impulsen, Diskussions- und Arbeitsphasen

Termine: vsl. im zweiten Quartal 2025

Anmeldung (derzeit noch nicht möglich)

Fachliche Begleitung und finanzielle Förderung von Beteiligungsprozessen

Im Rahmen des Projektes „Förderung von Beteiligungsprozessen für Familien und Kinder in benachteiligten Lebenslagen“ können Sie Ihr Partizipationsvorhaben mit fachlicher und finanzieller Unterstützung realisieren.

Zehn Träger der öffentlichen Jugendhilfe aus Westfalen-Lippe können sich mit bereits geplanten oder noch zu planenden Beteiligungsprozessen bewerben, die 2025 starten. Sie werden bei der Entwicklung und Umsetzung von konkreten Beteiligungsprozessen durch die LWL-Fachberatung sowie eine passgenaue Expertise externer Referent:innen über die Dauer von maximal 18 Monaten begleitet und in ihrer Tätigkeit unterstützt.

Beschreibung des Förderprojektes

Inhalte: Entwicklung und Durchführung von Beteiligungsprojekten vor Ort zur Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten von werdenden Eltern und Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 10 Jahren in benachteiligten Lebenslagen

Zielgruppe: Zehn Träger der öffentlichen Jugendhilfe aus Westfalen-Lippe 
Teilnahme in Tandems oder Tridems:
Nach Möglichkeit sollen Jugendhilfeplaner:innen/ Koordinator:innen/ Fachkräfte aus dem jeweiligen Arbeitsbereich und ggf. auch Leitung gemeinsam teilnehmen.

Unser Angebot: individuelle Beratung (2-3 Termine Inhouse oder digital) sowie drei begleitende Fortbildungsworkshops

Sachkostenbudget: 10.000,-€ für das Beteiligungsvorhaben zur Verwendung bspw. für Veranstaltungen oder spezifische Beteiligungstools

Termine

  • Förderzeitraum: 01.03.2025 bis 30.06.2026
  • Bewerbungsfrist: 30.01.2025
  • Offene Sprechstunde zur Beratung der Projektbewerbung am 13. Januar 2025 von 09:00-11:00 Uhr (über Zoom). Bei Interesse schreiben Sie uns gerne eine Mail an silke.karsunky@lwl.org und wir senden Ihnen die Zoom-Zugangsdaten zu. 
  • erster 2-tägiger Auftaktworkshop am 27.-28.03.2025 in Münster (die konkreten Termine für die zwei weiteren begleitenden Fortbildungsworkshops folgen)

Gegenstand der Vorhaben zur Beteiligung

Gegenstand der Beteiligungsvorhaben können Planungsprozesse neuer Angebote oder Weiterentwicklung- und Evaluationsprozesse bestehender Angebote sein. Fachlich begleitet und gefördert werden Beteiligungsvorhaben, die sich noch nicht in der Umsetzung befinden. Das geplante oder noch zu planende Beteiligungsvorhaben ist innerhalb des Projektzeitraums 01.03.2025 bis 30.06.2026 umzusetzen.

Das Beteiligungsvorhaben muss sich auf die Zielgruppe von werdenden Eltern und Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 10 Jahren in benachteiligten Lebenslagen, beispielsweise aufgrund ökonomischer, gesundheitlicher, kultureller, sozialer und bildungsbezogener Einschränkungen, beziehen. Dabei kann auch nur eine Teilzielgruppe innerhalb dieser Altersspanne adressiert werden. Gefördert werden Vorhaben, die vor Ort Adressat:innen unmittelbar eine Stimme geben und ihnen Möglichkeiten der Mitwirkung eröffnen.

Das Beteiligungsvorhaben ist durch die Teilnahme eines internen oder externen (Kooperations-)Partners oder mehrerer (Kooperations-)Partner abzusichern. D.h. Voraussetzung ist die Teilnahme im Tandem bzw. Tridem. Nach Möglichkeit sollen Jugendhilfeplaner:innen/ Koordinator:innen/ Fachkräfte aus dem jeweiligen Arbeitsbereich und ggf. auch Leitung gemeinsam teilnehmen. Die Auswahl des Partners ist den Kommunen freigestellt.

Beispiele:

  • Planung eines neuen Angebots: Wie erfahre ich mehr über die Interessen und Bedarfe von Familien in benachteiligten Lebenslagen?
  • Adressierung von Zielgruppen: Wie kann ich die Zugänge zu meinem Angebot gestalten, um Familien in benachteiligten Lebenslagen zu erreichen?
  • Evaluation eines Angebots: Wie beurteilen Familien in benachteiligten Lebenslagen mein Angebot?
  • Weiterentwicklung eines Angebots: Welche Ideen zur Weiterentwicklung des Angebots äußern Familien in benachteiligten Lebenslagen?
  • Neue Standortsuche: Wie sollte der neue Standort für mein Angebot beschaffen sein, damit Familien in benachteiligten Lebenslagen erreicht werden?
  • Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit: Inwiefern kennen Familien in benachteiligten Lebenslagen mein Angebot?

Hinweise zum Förderverfahren


Höhe und Einsatz der Fördermittel:

Den projektteilnehmenden Kommunen steht ein Sachkostenbudget in Höhe von max. 10.000,-€ zur Verfügung. Dieses kann im Rahmen der Planung, Umsetzung und Auswertung des Beteiligungsvorhabens verwendet werden. Bewerbungen zur Teilnahme an dem Förderprojekt können von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe in Westfalen-Lippe gestellt werden. Diese sind zugleich Zuwendungsempfänger des zur Verfügung gestellten Sachkostenbudgets in Höhe von max. 10.000,-€.

Fördermittel können insbesondere eingesetzt werden für:

  • Honorare für Moderation/Vorträge (inklusive Reisekosten)
  • Raummiete
  • Bewirtungskosten
  • Materialkosten (z. B. projektbezogene Verbrauchsgüter)
  • Akquise, Öffentlichkeitsarbeit (auch z. B. Gutscheine o. ä.)
  • Honorar-/Werkverträge für externe Dienstleistungen

 

Abruf der Fördermittel:

Das Sachkostenbudget kann während des Projektzeitraums vom 01.03.2025 bis 30.06.2026 von den Kommunen frei wählbar entweder als Gesamtbetrag oder in Teilbeiträgen abgerufen werden.

Hierfür ist das folgende Formular zu verwenden:


Weitere Teilnahmevoraussetzungen:

Die an dem Beteiligungsvorhaben mitwirkenden Tandems/Tridems sagen ihre Teilnahme an den drei geplanten Fortbildungs- und Austauschformaten zu, die das LWL-Landesjugendamt Westfalen für die Gruppe der Projektkommunen kostenfrei im Rahmen des Förderzeitraums organisiert.

Darüber hinaus wird von einer Bereitschaft zur Mitwirkung an Transferveranstaltungen/-produkten zur Bekanntmachung der Projektergebnisse im Rahmen der Projektabschlussphase im Jahr 2026 ausgegangen.

Konnten wir Ihr Interesse wecken?

Über Ihre Bewerbung für die fachliche Begleitung eines Beteiligungsvorhabens, unter der Verwendung des folgenden Formulars zur Projektbewerbung (siehe Link), freuen wir uns bis zum 30.01.2025 per Post an:

LWL-Landesjugendamt Westfalen
z. Hd. Dr. Silke Karsunky 
Warendorfer Straße 25
48145 Münster

Wir bieten ebenfalls eine Offene Sprechstunde zur Beratung der Projektbewerbung am 13. Januar 2025 von 09:00-11:00 Uhr (über Zoom) an. Bei Interesse schreiben Sie uns gerne eine Mail an silke.karsunky@lwl.org und wir senden Ihnen die Zoom-Zugangsdaten zu. 

Bei weiteren Fragen rund um die Projektbewerbung unterstützen wir Sie ebenfalls. Nehmen Sie hierzu gerne frühzeitig (vor der Bewerbungsfrist) Kontakt mit uns auf.

Abschlussveranstaltung

Um eine gute Kommunikation der Ergebnisse zu gewährleisten, ist zusammenführend und den Projektzeitraum abschließend eine Fachveranstaltung mit Tagungs- und Projektdokumentation geplant.

Im Rahmen dieser Tagung, die in Kooperation mit dem LVR-Landesjugendamt Rheinland stattfindet, werden die aus dem Projekt gewonnenen Erkenntnisse allen 186 Jugendamtsbezirken in NRW zur Verfügung gestellt.

Inhalte: Darstellung der Projektergebnisse, Wissenstransfer, Austausch bewährter Praktiken

Zielgruppe: Interessierte Fachkräfte von Jugendämtern aus NRW, Projektkommunen, Fachöffentlichkeit

Form: Abschlusstagung mit Fachvorträgen und Präsentationen weiterer Projekte

Termin: vsl. Mitte des Jahres 2026 

Anmeldung (derzeit noch nicht möglich)

Ihr Kontakt zu uns

Symbolbild für Telefon, Mail und Post

Förderorganisation

Das Förderprojekt - Teilhabe in benachteiligten Lebenslagen - wird durch die Auridis Stiftung finanziell unterstützt.

Die Auridis Stiftung setzt sich bundesweit für die Unterstützung und Förderung sozial benachteiligter Kinder ein.